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Annalena Baerbock, „geborene Baronin von Münchhausen“

Folge 2

Fakt:

Annalena Baerbock besitzt keinen in Deutschland erworbenen, akademischen Grad. Einen Bachelor Abschluss hat sie, anders als über Jahre in vielen Veröffentlichungen von Medien und auch auf offiziellen Homepages der Grünen aufgeführt und von ihr nie widersprochen, nicht gemacht. Ein Vordiplom ist kein akademischer Abschluss. Er berechtigt nur zur Aufnahme des entsprechenden Hauptstudiums.

Feststellung:

Annalena Baerbock hat wissentlich den Eindruck hinterlassen, sie hätte einen akademischen Grad  in Deutschland erworben. Insofern hat sie schlicht und einfach getäuscht. 

In wieweit eine Person des öffentlichen Lebens, die derartig täuscht, für staatliche Funktionen geeignet ist, bleibt den Wählern bei der kommenden Bundestagswahl überlassen.

In diesem Fall wäre aber auch eine strafrechtliche Prüfung angezeigt:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1.

inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Jorge

Wurzeln: Deutsch / Englisch / Argentinisch Schule: Abitur deutsch Ausbildung - praktisch: Fliegerischer Dienst Jet Luftwaffe - akademisch: Führungsakademie der Bundeswehr Verwendungen u.a. : - Kommandeur Fliegerischer Dienst - vd. Verwendungen im Generalstabsdienst - Sprecher im Verteidigungsministerium - Sprecher NATO - vd. Verwendungen im Ausland

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